Fortbildung „Schutzkonzepte für Sportvereine“
Noch freie Plätze am 21.03.2026 im SEZ Kloster – Konzept ab 2029 verpflichtend für alle Vereine
Inhaltlich geht es darum, gesetzliche Grundlagen und Formen von Gewalt zu kennen, Grundlagen im Sportverein zu schaffen und Bestandteile eines Schutzkonzeptes kennen zulernen.
Ab dem Jahr 2029 ist dieses Schutzkonzept für alle Vereine verpflichtend.
Für alle Kinderschutzverantwortlichen aus Sportvereinen und Sportverbänden, andere Funktionäre und Interessierte gibt es zudem 6 LE zur Lizenzverlängerung ÜL-C und VMC/B.
Alle Infos & Anmeldung: hier klicken