Warum benötigt jeder (Sport-)Verein ein Schutzkonzept?
Vereinsmitglieder, insbesondere Kinder und Jugendliche, sollen sich im Verein sicher und wohl fühlen. Damit das gelingt, muss man als Verein Verantwortung übernehmen – durch klare Regeln, geschulte Betreuer/innen und feste Ansprechpersonen. Es geht aber nicht nur um Vorschriften, sondern vor allem um Vertrauen, Sicherheit und ein gutes Miteinander.
Was verlangt das Land Thüringen?
Ab dem Jahr 2025 werden Schutzkonzepte gegen interpersonelle Gewalt und für Kinderschutz Schritt für Schritt zur Pflicht für alle geförderten Vereine.
Ab dem 01. Januar 2029 gilt: Ohne Schutzkonzept keine Förderung!
Was gehört zum Schutzkonzept für unseren Verein?
Wir sagen Nein zu jeder Form von Gewalt oder Belästigung. Das haben wir im Vereinsvorstand beschlossen. Ein Bekenntnis dazu steht auch in unserer Satzung.
Mindestens eine Vertrauensperson im Verein ist öffentlich benannt und mit dem Vorstand vernetzt.
Wir prüfen: Wo gibt es Schutz und wo sind noch Lücken?
Wo kann es im Vereinsalltag zu problematischen Situationen kommen?
Das betrifft z.B. Sportarten mit viel Körperkontakt, Hilfestellungen beim Training, Umkleidesituationen oder Duschen, Trainingslager oder Übernachtungen, Einzeltrainings, Kultur im Verein (z. B. Sprache, Nähe, Rollenbilder), unklare Zuständigkeiten oder zu wenig Personal.
Alle die im Verein tätigen Personen (Übungsleiter/innen, Trainer/innen, Betreuer/innen, Vorstandspersonen u.a.) werden in Bezug auf das Schutzkonzept unterrichtet. Wir legen für uns Verhaltensregeln fest, die von allen Mitgliedern und Funktionären eingehalten werden.
Alle, die mit Kindern arbeiten, unterschreiben eine Selbstverpflichtung (Ehrenkodex) und legen regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis vor.
Wir entwickeln einen Krisenplan: Was tun bei Verdacht oder einem Vorfall?
Wir benennen interne und externe Stellen für Betroffene.
24. Mai, 9:45-16:00 | SEZ Kloster | Zur Anmeldung |
16. August, 9:45-16:00 | Bad Blankenburg | Zur Anmeldung |
27. September, 8:45-15:00 | Erfurt | Zur Anmeldung |
Foto: Workshop zum Kinderschutz im Mai 2024 im SEZ Kloster
Im Rahmen der Erklärung zum Kinderschutz bieten der Landessportbund und die Thüringer Sportjugend interessierten Vereinen und Verbänden die Möglichkeit, sich für das personalisierte Präventionssiegel zu bewerben. Das Siegel ist für fünf Jahre gültig und kann im Rahmen einer ReZertifizierung erneut erworben werden.
Sportvereine und –verbände haben die Pflicht, die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendliche bestmöglich zu schützen. Neben der aktiven Auseinandersetzung mit möglichen Präventionsmaßnahmen im eigenen Verein/ Verband ergeben sich weitere Vorteile:
Von sexualisierter, psychischer und physischer Gewalt im Sport betroffene Athlet*innen aus dem Profi- oder Breitensport können sich bei der unabhängigen bundesweiten Ansprechstelle „Safe Sport“ telefonisch, online oder auch persönlich vor Ort Hilfe holen.
Das Beratungsangebot umfasst psychosoziale Unterstützung, juristische Beratung und akute Krisenintervention.
Die Beratung ist telefonisch unter der Hotline 08001122200, online über eine datensichere Plattform unter www.ansprechstelle-safe-sport.de oder vor Ort in der Ansprechstelle Safe Sport, Petersburger Str. 94, 10247 Berlin möglich.
Breite Straße 20, 07381 Pößneck
Telefon : 03647 412809
Fax: 03647 414427
E-Mail: ksb@sport-saale-orla.de