An dieser Stelle haben wir für Vereinsvorsitzende und -vorsände die wichtigsten Dinge in Bezug auf Landessportbund und Kreissportbund gesammelt. Diese Seite wird fortlaufend ergänzt.
Gemäß §13 (4) der Satzung des Landessportbundes Thüringen sind alle Sportvereine verpflichtet, zum festgelegten Stichtag die Mitgliederbestandserhebung ihres Vereins entsprechend der LSB-Vorgabe nach bundeseinheitlichen Kriterien zu melden. Die Erfassung der Vereins- und Mitgliederdaten erfolgt ausschließlich online über das Portal www.unser-sportverein.net
Notwendig ist diese Statistik unter anderem, um den Schutz der Sportversicherung für die Mitglieder abzudecken und um die Vereinsförderungen zu berechnen. In der zentralen Online-Datenbank sind die bereits erfassten Vereins-und Lizenzdaten zu prüfen bzw. zu aktualisieren, neue Mitgliederdaten zu melden und der Antrag für die Vereinsförderung online zu stellen.
Termin: jährlich, jeweils 01.01.-15.02.
Mehr Infos: https://www.thueringen-sport.de/service/bestandserhebung-2024/
Im Zuge der Online-Bestandsmeldung besteht für den Verein die Möglichkeit, einen Antrag auf Vereinsförderung für den Bewilligungszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember des Jahres zu stellen. Gefördert werden Trainerlizenzen ab der C-Lizenz mit aktuell 185 € pro Jahr und der Kinder- & Jugendsport.
Der Antrag erfolgt ausschließlich online über das Portal www.unser-sportverein.net
Termin: jährlich, jeweils 01.01.-15.02.
Alle Lizenzen ab der C-Lizenz werden durch den LSB mit aktuell 185 € pro Jahr gefördert. Um in die Förderung für das kommende Jahr zu erhalten, müssen die Lizenzen bis Ende des aktuellen Jahres gültig sein.
Deshalb bitte Lizenzverlängerungen und auch neue Lizenzen bis spätestens 15.12. des aktuellen Jahres an den KSB schicken.
Dies genügt per E-Mail unter Angabe des Vereins an ksb@sport-saale-orla.de.
Bitte erinnert eure Übungsleiter/innen auch regelmäßig an die Verlängerung Ihrer Lizenz.Dazu muss die entsprechende Anzahl an Fortbilungsstunden absolviert und ein Antrag auf Lizenzverlängerung beim LSB gestellt werden (Mehr Infos).
Die Gültigkeit eurer Lizenzen könnt ihr im LSB-System unter www.unser-sportverein.net einsehen oder bei uns in der Geschäftsstelle erfragen.
Die Gemeinnützigkeit bietet eine Reihe an gesetzlichen Vorteilen für Vereine wie Steuererleichterungen und Übungsleiterpauschalen. Sie ist aber auch verbunden mit einigen Regeln, an die sich jeder Verein halten muss.
Warum muss mein Verein seine Gemeinnützigkeit nachweisen?
Der Nachweis der Gemeinnützigkeit erfolgt über einen sog. „Freistellungsbescheid“ vom Finanzamt, welcher dort regelmäßig neu beantragt werden muss und dann als Kopie beim KSB eingereicht wird.
Bitte darauf achten, dass der Bescheid vollständig beim KSB eingereicht wird, d.h. alle Seiten und dass man sowohl die Steuernummer als auch das Ausstellungsdatum gut lesen kann.
In der Regel muss der Bescheid alle 3 Jahre neu beantragt / eingereicht werden.
Wird eine Satzung neu erstellt (z.B. bei Gründung eines Vereins) oder soll diese geändert werden, sollte man sie vor dem Beschluss der Mitgliederversammlung beim LSB, beim Finanzamt und beim Amtsgericht prüfen lassen. Fallen im Nachhinein Fehler auf, muss der Beschluss und die Eintragung sonst nochmal neu gemacht werden.
Finanzamt Gera – per Mail
Mail: poststelle@finanzamt-gera.thueringen.de
Ansprechpartnerin: Frau Baumgarten
Besser und schneller geht es per Elster, sofern man eine Steuernummer hat (bei Verein in Gründung eher nicht vorhanden)
Amtsgericht Pößneck – per Post
Amtsgericht Pößneck
Vereinsregister
Bahnhofstraße 18
07381 Pößneck
LSB – Rechtsabteilung – per Mail
Mail: a.schiller-moench@lsb-thueringen.de
Ansprechpartnerin: Anke Schiller-Mönch
Den letzten Steuerbescheid / Freistellungsbescheid heraussuchen, auf das Ausstellungsdatum schauen und die geprüften Kalenderjahre kontrollieren.
Beispiel: Sind zuletzt die Jahre 2017, 2018, 2019 beschieden worden, so muss der Verein 2024 (immer) für die drei zurückliegenden Jahren (hier 2021, 2022, 2023) die entsprechenden Unterlagen einreichen. Eine Aufforderung erhält der Verein nicht mehr.
Was muss der Verein dem Finanzamt einreichen?
Anschrift:
Finanzamt Gera
Hermann-Drechsler-Straße 1, 07548 Gera
(immer die Steuernummer mit angeben)
Formulare: https://www.formulare-bfinv.de
Es gibt eine ganze Reihe an Fördermitteln für gemeinnützige Vereine. Eine separate Übersicht haben wir hier erstellt:
Der Saale-Orla-Kreissportbund vergibt im Auftrag des Landratsamtes die Trainingszeiten für Sportvereine in den kreiseigenen Sportstätten. Pro Jahr werden mehr als 360 Trainingszeiten an mehr als 70 Vereine vergeben. Bei der Vergabe fließen eine Reihe an Faktoren ein, wie Anzahl der Teams / Gruppen im Verein, Altersbereich der Teilnehmer, Gruppengröße, Wettkampfbetrieb, alternative Trainingsmöglichkeiten.
Antragsfrist: 31.08.
Gültigkeit des Hallenplans: immer ab 01.10. des Jahres für 1 Jahr
Antrag: im Bereich „Hallenplanung“ auf der KSB-Website
Für Termine am Wochenende und Veranstaltungen muss ein separater Antrag beim Landratsamt gestellt werden.
Frau Schmidt, Bereich Schulverwaltung, Tel.: 03663 488749
In Anerkennung besonderer Verdienste um die Förderung des Sports und in Ergänzung der Ehrenordnung des Landessportbundes Thüringen e.V. vergibt der Saale-Orla-Kreissportbund e.V.:
Der Kreissportbund hilft zudem bei Ehrungen auf LSB-Ebene und führt eine fortlaufende Liste mit allen Ehrungen.
Im Jahr 2024 feiert der Kreissportbund sein 30-Jähriges Bestehen. Wir möchten deshalb den 31.08. nutzen, um neben der Mitgliederversammlung (inkl. Wahl des Präsidiums) auch über die Zukunft des Vereinssports im SOK zu reden und einen entspannten Tag im neuen SEZ Kloster bzw. am Stausee zu verbringen. Haltet euch diesen Tag bitte frei.
Wichtige Fristen im Jahresverlauf
(Stand: 06.02.2024)
Zeitraum für die Bestandsmeldung und für den Antrag auf Vereinsförderung unter www.unser-sportverein.net
Frist zur Abgabe des Antrags für Hallenzeiten
Frist zur Abgabe des Antrags für Übungsleiterstunden (Sportförderrichtlinie SOK)
Frist zur Einreichung von Trainerlizenzen für die Vereinsförderung
Breite Straße 20, 07381 Pößneck
Telefon : 03647 412809
Fax: 03647 414427
E-Mail: ksb@sport-saale-orla.de