Checkliste für Sportvereine im SOK

An dieser Stelle haben wir für Vereinsvorsitzende und -vorsände die wichtigsten Dinge in Bezug auf Landessportbund und Kreissportbund gesammelt. Diese Seite wird fortlaufend ergänzt.

Bestandsmeldung (LSB)

Gemäß §13 (4) der Satzung des Landessportbundes Thüringen sind alle Sportvereine verpflichtet, zum festgelegten Stichtag die Mitgliederbestandserhebung ihres Vereins entsprechend der LSB-Vorgabe nach bundeseinheitlichen Kriterien zu melden. Die Erfassung der Vereins- und Mitgliederdaten erfolgt ausschließlich online über das Portal www.unser-sportverein.net

Notwendig ist diese Statistik unter anderem, um den Schutz der Sportversicherung für die Mitglieder abzudecken und um die Vereinsförderungen zu berechnen. In der zentralen Online-Datenbank sind die bereits erfassten Vereins-und Lizenzdaten zu prüfen bzw. zu aktualisieren, neue Mitgliederdaten zu melden und der Antrag für die Vereinsförderung online zu stellen.

Termin: jährlich, jeweils 01.01.-15.02.

Mehr Infos: https://www.thueringen-sport.de/service/bestandserhebung-2024/

Antrag auf Vereinsförderung (LSB)

Im Zuge der Online-Bestandsmeldung besteht für den Verein die Möglichkeit, einen Antrag auf Vereinsförderung für den Bewilligungszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember des Jahres zu stellen. Gefördert werden Trainerlizenzen ab der C-Lizenz mit aktuell 185 € pro Jahr und der Kinder- & Jugendsport.

Der Antrag erfolgt ausschließlich online über das Portal www.unser-sportverein.net

Termin: jährlich, jeweils 01.01.-15.02.

Trainer-Lizenzen regelmäßig einreichen – Stichtag 15.12.

Alle Lizenzen ab der C-Lizenz werden durch den LSB mit aktuell 185 € pro Jahr gefördert. Um in die Förderung für das kommende Jahr zu erhalten, müssen die Lizenzen bis Ende des aktuellen Jahres gültig sein.

Deshalb bitte Lizenzverlängerungen und auch neue Lizenzen bis spätestens 15.12. des aktuellen Jahres an den KSB schicken.

Dies genügt per E-Mail unter Angabe des Vereins an ksb@sport-saale-orla.de.

Bitte erinnert eure Übungsleiter/innen auch regelmäßig an die Verlängerung Ihrer Lizenz.Dazu muss die entsprechende Anzahl an Fortbilungsstunden absolviert und ein Antrag auf Lizenzverlängerung beim LSB gestellt werden (Mehr Infos).

Die Gültigkeit eurer Lizenzen könnt ihr im LSB-System unter www.unser-sportverein.net einsehen oder bei uns in der Geschäftsstelle erfragen.

Gemeinnützigkeit / Freistellungsbescheid

Die Gemeinnützigkeit bietet eine Reihe an gesetzlichen Vorteilen für Vereine wie Steuererleichterungen und Übungsleiterpauschalen. Sie ist aber auch verbunden mit einigen Regeln, an die sich jeder Verein halten muss.

Warum muss mein Verein seine Gemeinnützigkeit nachweisen?

  • Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Saale-Orla-Kreissportbund (KSB) und Landessportbund Thüringen (LSB)
  • Voraussetzung für finanzielle Förderungen (siehe Punkt „Förderungen“)
  • Voraussetzung für Leistungen durch „Großverträge“ des LSB (z.B. Sport-Versicherung, GEMA)
  • Voraussetzung für kommunalen Vergünstigungen (z.B. kostenfreie Sportstättennutzung)

Der Nachweis der Gemeinnützigkeit erfolgt über einen sog. „Freistellungsbescheid“ vom Finanzamt, welcher dort regelmäßig neu beantragt werden muss und dann als Kopie beim KSB eingereicht wird.

Bitte darauf achten, dass der Bescheid vollständig beim KSB eingereicht wird, d.h. alle Seiten und dass man sowohl die Steuernummer als auch das Ausstellungsdatum gut lesen kann.

In der Regel muss der Bescheid alle 3 Jahre neu beantragt / eingereicht werden.

Prüfung der Satzung

Wird eine Satzung neu erstellt (z.B. bei Gründung eines Vereins) oder soll diese geändert werden, sollte man sie vor dem Beschluss der Mitgliederversammlung beim LSB, beim Finanzamt und beim Amtsgericht prüfen lassen. Fallen im Nachhinein Fehler auf, muss der Beschluss und die Eintragung sonst nochmal neu gemacht werden.

Finanzamt Gera – per Mail

Mail: poststelle@finanzamt-gera.thueringen.de
Ansprechpartnerin: Frau Baumgarten

Besser und schneller geht es per Elster, sofern man eine Steuernummer hat (bei Verein in Gründung eher nicht vorhanden)

Amtsgericht Pößneck – per Post

Amtsgericht Pößneck
Vereinsregister
Bahnhofstraße 18
07381 Pößneck

LSB – Rechtsabteilung – per Mail

Mail: a.schiller-moench@lsb-thueringen.de 
Ansprechpartnerin: Anke Schiller-Mönch

Steuererklärung in diesem Jahr? Was ist zu tun?

Den letzten Steuerbescheid / Freistellungsbescheid heraussuchen, auf das Ausstellungsdatum schauen und die geprüften Kalenderjahre kontrollieren.

Beispiel: Sind zuletzt die Jahre 2017, 2018, 2019 beschieden worden, so muss der Verein 2024 (immer) für die drei zurückliegenden Jahren (hier 2021, 2022, 2023) die entsprechenden Unterlagen einreichen. Eine Aufforderung erhält der Verein nicht mehr.

Was muss der Verein dem Finanzamt einreichen?

  • Tätigkeitsbericht über den Zeitraum (hier empfiehlt es sich, die Berichte des Vorstandes aus Mitgliederversammlungen zu nutzen)
  • Protokolle der jährlichen Mitgliederversammlung in diesem Zeitraum (als Ergänzung zum Tätigkeitsbericht)
  • Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben (EÜR), d.h. Jahresabschluss für den geforderten Zeitraum, jeweils zum 31.12.
  • ggf. Satzung

Anschrift:  

Finanzamt Gera

Hermann-Drechsler-Straße 1, 07548 Gera 

(immer die Steuernummer mit angeben)

Formulare: https://www.formulare-bfinv.de

Fördermittel

Es gibt eine ganze Reihe an Fördermitteln für gemeinnützige Vereine. Eine separate Übersicht haben wir hier erstellt:

https://sport-saale-orla.de/vereinsfoerderung

Antrag auf Hallenzeit

Der Saale-Orla-Kreissportbund vergibt im Auftrag des Landratsamtes die Trainingszeiten für Sportvereine in den kreiseigenen Sportstätten. Pro Jahr werden mehr als 360 Trainingszeiten an mehr als 70 Vereine vergeben. Bei der Vergabe fließen eine Reihe an Faktoren ein, wie Anzahl der Teams / Gruppen im Verein, Altersbereich der Teilnehmer, Gruppengröße, Wettkampfbetrieb, alternative Trainingsmöglichkeiten.

Antragsfrist:  31.08.

Gültigkeit des Hallenplans:  immer ab 01.10. des Jahres für 1 Jahr

Antrag:  im Bereich „Hallenplanung“ auf der KSB-Website

Für Termine am Wochenende und Veranstaltungen muss ein separater Antrag beim Landratsamt gestellt werden.

Frau Schmidt, Bereich Schulverwaltung, Tel.: 03663 488749

Antrag auf Ehrungen

In Anerkennung besonderer Verdienste um die Förderung des Sports und in Ergänzung der Ehrenordnung des Landessportbundes Thüringen e.V. vergibt der Saale-Orla-Kreissportbund e.V.:

  • die Anerkennungsurkunde des Kreissportbundes (für Einzelpersonen)
  • die Ehrenplakette des Kreissportbundes (für Einzelpersonen)
  • die Jubiläumsurkunde des Kreissportbundes (für Vereine / Gruppen)

Der Kreissportbund hilft zudem bei Ehrungen auf LSB-Ebene und führt eine fortlaufende Liste mit allen Ehrungen.

Weitere Infos findet man in dieser Übersicht: bitte klicken

hauptsache muskelkater beispiele

Mitgliederversammlung 2024

Samstag, 31. August, SEZ Kloster

Im Jahr 2024 feiert der Kreissportbund sein 30-Jähriges Bestehen. Wir möchten deshalb den 31.08. nutzen, um neben der Mitgliederversammlung (inkl. Wahl des Präsidiums) auch über die Zukunft des Vereinssports im SOK zu reden und einen entspannten Tag im neuen SEZ Kloster bzw. am Stausee zu verbringen. Haltet euch diesen Tag bitte frei.

Wichtige Fristen im Jahresverlauf

(Stand: 06.02.2024)

  • 01.01.-15.02.

    Zeitraum für die Bestandsmeldung und für den Antrag auf Vereinsförderung unter www.unser-sportverein.net

  • 31.01.
    Bitte in www.unser-sportverein.net prüfen, ob dem LSB noch der gültige Freistellungsbescheid vom Finanzamt vorliegt (nicht älter als 3 Jahre).
  • 28.02.
    Bitte in www.unser-sportverein.net nachsehen, welche Trainerlizenzen bald ablaufen und die Trainer/innen an die Lizenzverlängerung erinnern. Ohne gültige Lizenz gibt es keine Förderung auf Kreis- und LSB-Ebene.
  • 31.03.
    Fälligkeit 1. Rate KSB-Mitgliedsbeitrag (zusammen mit den LSB-Beiträgen) – erfolgt im Lastschriftverfahren bzw. per Überweisung
  • 31.03.
    Abgabe Antrag LSB-Vereinsförderung an den KSB in Papierform (Formular im Zuge der Bestandserhebung als PDF generiert)
  • 30.04.
    Abgabe Antrag Förderung „Langlebige Sportgeräte“
  • 15.06.
    Fälligkeit 2. Rate KSB-Mitgliedsbeitrag (zusammen mit den LSB-Beiträgen) – erfolgt im Lastschriftverfahren bzw. per Überweisung
  • 30.08.

    Frist zur Abgabe des Antrags für Hallenzeiten

  • 30.09.

    Frist zur Abgabe des Antrags für Übungsleiterstunden (Sportförderrichtlinie SOK)

  • 01.10.
    Beginn der Gültigkeit des neuen Hallenplans
  • 15.12.

    Frist zur Einreichung von Trainerlizenzen für die Vereinsförderung

  • 15.12.
    Antragsfrist Kooperation Kita-Schule-Sportverein unter www.unser-sportverein.net + Abgabe beim KSB

Partner im Sport



Kontakt

Breite Straße 20, 07381 Pößneck
Telefon : 03647 412809
Fax: 03647 414427
E-Mail: ksb@sport-saale-orla.de