Aktiv vor Ort – Thüringer Ehrenamtsstiftung verlängert Förderprogramm
Für das Förderprogramm „Aktiv vor Ort“ können seit dem 1. April bis zum 30. September wieder Anträge gestellt werden. Zur Verfügung stehen in diesem Jahr 750.000 Euro – bereitgestellt vom Freistaat Thüringen.
Initiativen ohne eigenes Organisationskonto benötigen für die Fördermittelzahlung einen Kooperationspartner. Anträge von Kreisverbänden können nur mit konkretem, lokalem Bezug berücksichtigt werden. Nicht antragsberechtigt sind Landesverbände, Kommunen, Pfarrämter und Privatpersonen
Die Förderung beträgt einmalig maximal 5.000,- Euro pro antragstellender Organisation.
Das Förderprogramm beginnt ab sofort und ist bis zum 31.12.2023 befristet. Anträge können einmalig pro Verein oder Initiative bis zum 30.09.2023 gestellt werden.
Gefördert werden:
- Aufwandsentschädigungen für freiwillig Engagierte nach dem Ehrenamtsstärkungsgesetz
- Fahrtkosten nach dem Thüringer Reisekostengesetz
- Kosten für die individuelle Würdigung Ehrenamtlicher
- Kosten für Vernetzung und Veranstaltungen im Rahmen des Förderprogramms
- GEMA-Kosten
- Internet- & Telefonkosten
- Büromaterial und Portokosten
- Kosten für Pflichtversicherungen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Anteilige Kosten für Miete, Pacht und Betriebskosten mit Projektbezug
Sachkosten/Anschaffungen auch für Digitalisierungsmaßnahmen werden anteilig bis zu einer Höhe von 1.000,- € netto gefördert. Im Jahr 2023 werden Kosten für Strom, Gas, Öl sowie andere Heizmittel und Wasser nicht über „Aktiv vor Ort“ gefördert.
Fördermittel können auch für bereits in diesem Jahr getätigte Ausgaben beantragt werden. Der Antrag ist postalisch einzureichen.