E-Rechnung bald auch für Vereine
Ab dem 1. Januar 2025 müssen auch Vereine den Empfang von E-Rechnungen ermöglichen.
Die elektronische Rechnung – kurz „E-Rechnung“ – wird ab dem 01. Januar 2025 Pflicht. E-Rechnungen sind keine normalen Rechnungen per PDF, die man auch jetzt schon oftmals per E-Mail bekommt. Das neue Rechnungsformat ist für Menschen nur mittels entsprechender Programme lesbar. Es soll Verwaltungsaufwand sparen und Steuerbetrug verhindern.
Grundsätzlich muss eine Rechnung nun ab Januar verpflichtend als E-Rechnung ausgestellt werden, es gibt aber eine Übergangsregelung und auch Ausnahmeregelungen.
Übergangsregelung
Während der Empfang von E-Rechnungen ab 1. Januar 2025 verpflichtend ist, gibt es für das Ausstellen von E-Rechnungen eine Übergangszeit bis 2027.
Ausnahmeregelungen
Die E-Rechnungen kommen aus dem Umsatzsteuerrecht. Nicht alle Vereine sind jedoch umsatzsteuerpflichtig, wie beispielsweise bei Einnahmen und Ausgaben im ideellen Bereich. Folgende Bereiche sind also z.B. von der E-Rechnung befreit:
- Einnahmen im ideellen Bereich, wie z.B. Beitragsrechnungen
- Rechnungen mit einen Gesamtbetrag bis 250 Euro („sonstige Rechnung“)
Viele Vereine schreiben aber bspw. Rechnungen an Sponsoren, die über 250 Euro hinausgehen. Hierfür muss dann eine E-Rechnung genutzt werden.
Tipp
Wir empfehlen, sich zeitnah mit dem Thema auseinander zu setzen und sich zu informieren. Gerne auch mal Kontakt mit dem Steuerberater aufnehmen.
Grundsätzlich sollte man zudem eine Software haben, die zumindest das Öffnen von E-Rechnungen ermöglicht. Empfangen kann man diese weiterhin wie bisher per E-Mail.
Einen größeren Überblick über das Thema gibt es in der aktuellen Ausgabe des „Thüringen Sport“ und auf der Website von Frau Sachse (hier klicken)
Die meisten Softwares, mit denen man Rechnungen ausstellen kann, werden das Thema E-Rechnung integrieren. Wer also bereits eine Buchhaltungs- oder Rechnungs-Software nutzt, muss hier vermutlich nicht weiter aktiv werden. Wer Rechnungen noch von Hand oder per Word / Excel schreibt, kann auf kostenfreie Tools von PDF24 oder WISO zurück greifen.
Foto: katemangostar