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Energienothilfe für Sportvereine in Existenznot: Beantragung bis 30. September möglich!

Thüringer Sportvereine sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe können von nun an Geld zur Kompensation der hohen Energiepreise beantragen.

Die Frist für die Energienothilfen aus einem speziellen Finanztopf des Landes läuft bis 30. September, teilt das Landesverwaltungsamt mit. Es geht dabei um Sportvereine, die Eigentümer von Sportstätten sind, sowie die Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe. Das Geld soll ihnen helfen, wenn sie wegen der Energiekrise in existenzielle Finanznot geraten seien.

Die nicht rückzahlbaren Zuschüsse können für den Zeitraum vom 1. März 2022 bis zum 30. November 2022 beantragt werden. Berücksichtigt würden Kosten für Strom, Gas, Fernwärme, Heizöl, Holzpellets und Kohle. Die Höhe der Leistung sind auf 80 Prozent der Mehrbelastung beziehungsweise auf den tatsächlichen Liquiditätsengpass begrenzt.

Dem Landessportbund sind Einzelfälle von Thüringer Sportvereinen im niedrigen zweistelligen Bereich bekannt, die sich aufgrund der hohen Energiepreise und damit verbundenen finanziellen Schwierigkeiten beim LSB gemeldet haben. „Wir gehen davon aus, dass eine größere Zahl an Sportvereinen von gestiegenen Energiekosten betroffen sind, diese oftmals jedoch nicht existenzielle Nöte ausgelöst haben. Zudem profitiert die Vielzahl der Thüringer Sportvereine vom Thüringer Sportfördergesetz, welches die kostenlose Nutzung für den Trainings- und Wettkampfbetrieb von kommunalen Sportanlagen durch Sportvereine regelt. Dementsprechend sind viele Sportvereine nicht direkt von den Kosten betroffen, sondern oftmals die Kommunen“, so LSB-Hauptgeschäftsführer Thomas Zirkel, der den Zeitpunkt der nunmehr erfolgten Veröffentlichung der Energienothilfe für den Zeitraum 1. März bis 30. November 2022 als zu spät erachtet. Wichtiger als die Energienothilfe für 2022 ist der Blick voraus auf den kommenden Herbst und Winter. Um der Zeit nicht erneut hinterher zu rennen, braucht es bereits jetzt eine Ausweitung der Energienothilfe mindestens für das Jahr 2023.

Bei Fragen und Problemen während der Antragstellung steht Anke Schiller-Mönch per E-Mail oder telefonisch unter 0361 34054-320 zur Verfügung.

 

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