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Förderprogramm 1000x 500 Euro geht in die zweite Runde

Die Mittel können bis 31. März 2023 beantragt werden.

 

Um Kinder und Jugendliche wieder und weiter in Bewegung zu bringen, fördert der Landessportbund und das Thüringer Sportministerium mit dem Projekt „Kinder in die Sportvereine“ zum zweiten Mal je 1.000 außerschulische Maßnahmen von Sportvereinen im Kinder- und Jugendsport mit je 500 Euro.

 

  • Vereine mit bis zu 50 Mitgliedern bis 18 Jahre – Voraussetzung ist die Abgabe der Mitgliederbestandserhebung 2023 – können eine Maßnahme beantragen
  • Vereine mit 51 bis 100 Mitgliedern im Kinder- und Jugendbereich können maximal zwei Maßnahmen beantragen und
  • ab 101 Mitgliedern maximal drei Maßnahmen.

 

Jede Maßnahme wird mit 500 Euro gefördert. Förderfähig sind Kosten für die Durchführung von vielfältigen Angeboten und Projekten für den Nachwuchs. Dazu zählen etwa Schnupperstunden, Familiensportfeste, Wettbewerbe, Sportcamps oder Sportabzeichentreffs. Zudem kann finanzielle Unterstützung für die Honorare von Übungsleitenden oder deren Qualifizierung beantragt werden. Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege einer Festbetragsfinanzierung in Form einer nicht rückzahlbaren Zuwendung gewährt. Ziel ist es langfristig das Interesse für den Sport im Verein zu wecken, die bestehenden Strukturen zu stärken und für die Verstetigung von Sportangeboten vor Ort zu sorgen.

 

Die Maßnahmen müssen von einer qualifizierten Person – Übungsleiter*innen oder Trainer*innen mit Lizenz, Vereinsmanager*innen oder Sportabzeichen-Prüfer*innen mit Lizenz – geleitet und geplant werden. Darüber hinaus ist der Einsatz von Helfer*innen möglich. Der Sportverein muss von allen für die Maßnahmen eingesetzten Personen die Einsicht in die erweiterten polizeilichen Führungszeugnisse, die zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Monate sein dürfen, dokumentieren.

 

Die Förderanträge müssen im Original unterschrieben bis spätestens 31. März 2023 beim LSB Thüringen vorliegen. Anträge, die vorab per E-Mail oder Fax eingehen, werden nicht berücksichtigt. Auf Basis des eingereichten Antrages erfolgt die ordnungsgemäße Prüfung. Bei positiver Entscheidung zur Bezuschussung der Maßnahme erhält der Antragsteller eine verbindliche Zuwendungsmitteilung. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Erfüllung aller Fördervoraussetzungen bis 30. Mai 2023. Der Verwendungsnachweis, der auf der LSB-Homepage zu finden ist, muss bis spätestens 30. Juni 2023 beim LSB Thüringen eingereicht werden. Entsprechend müssen die Mittel bis dahin ausgegeben worden sein.

 

Das Budget, insgesamt 500.000 Euro, stellt das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen des Landesaktionsprogramms „Stärken – Unterstützen – Abholen“ zur Verfügung. Für geförderte Maßnahmen dürfen keine weiteren Finanzmittel des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (z.B. Thüringer Schulbudget) in Anspruch genommen werden. Die Maßnahme soll sich vordergründig an der Zielgruppe Kinder- und Jugendliche sowie Familien orientieren. Ein wichtiger Bereich dabei sind Angebote für die körperlich-motorische Entwicklung, die nach Einschätzung der Kinder- und Jugendmedizin bei sehr vielen Kindern ins Stocken geraten ist.

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