Kinderschutzbeauftragte(r) im Sportverein werden
Kinderschutz geht alle an: 4 Fortbildungstermine in 2025
Sportvereine und –verbände haben die Pflicht, die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendliche bestmöglich zu schützen. Spätestens ab dem Jahr 2029 muss jeder Sportverein auch ein eigenes Schutzkonzept und einen Ansprechpartner für Kinderschutz haben, um weiterhin Fördermittel erhalten zu können.
Um unsere Sportvereine im SOK rechtzeitig beraten und unterstützen zu können, intensivieren auch wir das Thema – sowohl für uns als KSB, als auch in Hinblick auf unsere Vereine im Landkreis.
4 Fortbildungsmöglichkeiten 2025
Im ersten Schritt möchten wir unsere Vereine dabei unterstützen, eine oder mehrere Personen zu finden, die das Thema im Verein „bearbeiten“. Hierzu haben wir eine Art „Aufgabenprofil“ in Form eines Flyers erstellt. Dieser kann dazu genutzt werden, um Personen gezielt anzusprechen und für die Aufgabe im Verein zu interessieren. Der Flyer wird per E-Mail an die Vereinsvorsitzenden versandt, kann auf Wunsch auch in gedruckter Form zugeschickt werden.
Für alle potenziellen Interessenten gibt es im kommenden Jahr insgesamt 4 Fortbildungstermine in Bad Blankenburg (wovon nur 1 Termin besucht werden muss), um sich als „Kinderschutzverantwortlich(r) im Sportverein“ weiterbilden zu lassen. Im Anschluss oder parallel dazu, unterstützen wir alle Vereine beim Schreiben eines Schutzkonzeptes. Einige unserer Vereine sind schon fleißig dabei.
Alle Infos, Termine und Anmeldemöglichkeiten gibt es auf der neuen Übersichtsseite: hier klicken