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Schutzkonzepte für Sportvereine – Schulung am 24.05.2025

Spätestens ab dem Jahr 2029 benötigen alle Vereine ein Kinderschutzkonzept. Worum geht es dabei und wie schreibt man es?

Sportvereine und –verbände haben die Pflicht, die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendliche bestmöglich zu schützen. Spätestens ab dem Jahr 2029 muss jeder Sportverein auch ein eigenes Schutzkonzept und einen Ansprechpartner für Kinderschutz haben, um weiterhin Fördermittel erhalten zu können. Das Ganze gilt im Übrigen für alle Vereine, nicht nur im Sport.

Um unsere Sportvereine im SOK rechtzeitig beraten und unterstützen zu können, intensivieren auch wir das Thema – sowohl für uns als KSB, als auch in Hinblick auf unsere Vereine im Landkreis.


Schulungstermin „Schutzkonzepte für Sportvereine“

Jede Einrichtung und jeder Verein muss ein sicherer und kompetenter Ort für Kinder und Jugendliche sein. Das Kinderschutzkonzept zielt darauf ab, Mitarbeitenden dabei zu helfen, Kinder und Jugendliche vor (sexualisierter) Gewalt zu schützen. Inhaltlich geht es um gesetzliche Grundlagen, Formen von Gewalt zu kennen, Grundlagen im Sportverein schaffen und Bestandteile eines Schutzkonzeptes kennen zu lernen.

Termin im SOK: 24.05.2025 (09:45 – 16:00 Uhr)

Ort: SEZ Kloster

Gebühr: 20 Euro

Anmeldung: https://bildungsportal.thueringen-sport.de/ifver/html/addons/SportBizIfVer/default.html?VerNum=113.S.25.0008

 

 

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