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Ab Montag gilt 3G-Regel für den Sport in geschlossenen Räumen

Landkreis erlässt zusätzliche Maßnahmen für Infektionsschutz. 3G-Regel für bestimmte Angebote in geschlossenen Räumen und begrenzte Teilnehmerzahlen für Veranstaltungen.

 

Im Saale-Orla-Kreis tritt am kommenden Montag, 11. Oktober, eine neue Allgemeinverfügung mit zusätzlichen Infektionsschutzregeln in Kraft. Hintergrund ist das verschärfte Infektionsgeschehen an Saale und Orla, wodurch der Landkreis am 30. September Warnstufe 1 des Thüringer Frühwarnsystems erreichte.

Meldung des Landratsamtes: https://www.saale-orla-kreis.de/de/aktuelle-informationen/testpflicht-wird-im-saale-orla-kreis-ab-montag-erweitert.html

 

Was bedeutet dies für den Vereinssport?

  • Es gilt eine Testpflicht (bzw. 3G-Nachweispflicht) für den Freizeitsport und organisierten Sportbetrieb innerhalb geschlossener Räume.
  • Es muss ein negatives Corona-Testergebnis durch einen PCR- oder Antigen-Schnelltest nachgewiesen werden. Alternativ ist ein Selbsttest unter Beaufsichtigung der jeweiligen Einrichtung möglich
  • Geimpfte, Genesene und Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind von der Testpflicht befreit.
  • Schüler*innen, die am Testsystem der Schulen teilnehmen, sind ebenfalls befreit (diese müssen einen Nachweis über die Tests aus der Schule vorlegen).

 

Die komplette Allgemeinverfügung wird 07.10.2021 auf www.saale-orla-kreis.de im Bereich Aktuelles / Corona veröffentlicht. Die darin festgeschriebenen Regelungen gelten zunächst bis einschließlich 1. November und werden fortlaufend auf ihre Wirkung und Erforderlichkeit überprüft.

Link: https://www.saale-orla-kreis.de/de/corona.html

 

 

 

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