Bestandserhebung 2021: Countdown läuft
Die Mitgliederbestandserhebung und Beantragung der Vereinsförderung 2021 muss bis zum 31. Januar online beim LSB Thüringen eingegangen sein. Die Vereinsberatung unterstützt auch am Wochenende.
Dabei gilt es neue Kriterien zu beachten. Mit der Auflösung der Rubrik „Allgemeiner Sport/ Sonstige“ setzt der LSB die bundeseinheitlichen Regelungen zur Zuordnung zu Sportfachverbänden um. Mitglieder, die an sportartübergreifenden oder sportartungebundenen Angeboten teilnehmen, sind dem Sportfachverband zu melden, dessen Sportart schwerpunktmäßig betrieben wird, zu dem sich die Mitglieder zugehörig fühlen oder in dem sie früher aktiv waren bzw. in der Sportart, in der sie Abteilungsmitglied sind.
Neu ist zudem, dass bei der Beantragung der Vereinsförderung der entsprechende Verwendungsnachweis nun auch online zu bearbeiten ist. Nur so kann der Antragsvorgang fortgesetzt werden. Anschließend den Antrag ausdrucken und unterschrieben im Original an den Kreis-/Stadtsportbund versenden.
Die finale Übersicht zur Entwicklung der Mitgliederzahlen soll bis März 2021 vorliegen. „Wir erhoffen keinen dramatischen Rückgang, vermuten aber ein Minus im unteren fünfstelligen Bereich unserer bisher 365.398 Mitglieder. Diese Verluste können nicht so schnell ausgeglichen werden und schmerzen den Thüringer Sport“, erklärt LSB-Hauptgeschäftsführer Thomas Zirkel.
Die Vereinsberatung des Saale-Orla-Kreissportbundes unterstützt die Sportvereine im SOK auch an diesem Wochenende (30. & 31.01.2021), sollte es Fragen oder Unterstützungsbedarf geben. Einfach die gewohnten Büro-Nummern anrufen, es erfolgt eine automatische Weiterleitung.
Warum Bestandserhebung?
Wie viele Mitglieder vereint die Thüringer Sportfamilie im Jahr 2021? Die Antwort bringt die Bestandserhebung. Notwendig ist diese Statistik unter anderem, um den Schutz der Sportversicherung für die Mitglieder abzudecken und um die Vereinsförderungen zu berechnen. In der zentralen Online-Datenbank sind die bereits erfassten Vereins-und Lizenzdaten zu prüfen bzw. zu aktualisieren, neue Mitgliederdaten zu melden und der Antrag für die Vereinsförderung 2021 online zu stellen.
Die erforderlichen Benutzerdaten für den Login sollten bereits vorliegen, zudem können diese auf der Startseite unter „Kennwort vergessen“ zurückgesetzt und neu zugesendet werden. Weitere Informationen und Hinweise erfolgen zudem regional über die zuständigen Kreis-und Stadtsportbünde.
Gemäß §13 (4) der Satzung des Landessportbundes Thüringen sind alle Sportvereine verpflichtet, zum festgelegten Stichtag die Mitgliederbestandserhebung ihres Vereins entsprechend der LSB-Vorgabe nach bundeseinheitlichen Kriterien zu melden. Die Erfassung der Vereins- und Mitgliederdaten erfolgt ausschließlich online.