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Erhöhung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale ab 2021

Zum 1. Januar ist ein umfangreiches Maßnahmenpaket in Kraft getreten, von dem Vereine und Ehrenamtliche profitieren.
 
 
 
Die Neuerungen im Überblick:
 
  • Die Übungsleiterpauschale steigt von 2.400 auf 3.000 Euro
  • Die Ehrenamtspauschale steigt von 720 auf 840 Euro
  • Bis zu einem Betrag von 300 Euro wird ein vereinfachter Spendennachweis ermöglicht
  • Die Freigrenze zur Versteuerung von Einnahmen aus einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (z.B. Vereins-Gaststätte) steigt von 35.000 Euro auf 45.000 Euro.
  • Kleine Vereine haben immer wieder Schwierigkeiten, die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel innerhalb der gesetzlichen Frist auszugeben, etwa weil geeignete Projekte fehlen. Deshalb wurde diese Frist für sehr kleine Vereine mit weniger als 45.000 Euro Einnahmen im Jahr abgeschafft.
  • Bei Beantragung der Gemeinnützigkeit prüft das Finanzamt nun zusätzlich zur Satzung auch die tatsächliche Geschäftsführung
  • Kooperationen mit anderen gemeinnützigen Vereinen begründen nicht mehr per se eine GbR
  • Sportvereine können Mittel leichter an andere gemeinnützige Vereine weitergeben, auch wenn diese andere Satzungszwecke verfolgen

 

 

 

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