Hinweis zum Schreiben der GEZ
Einige Vereine sind an uns mit dem Hinweis heran getreten, dass in dem aktuellen Schreiben der GEZ keine Option zur Fehlmeldung vorhanden ist.
Aktuell erhalten die im Amtsregister registrierten gemeinnützigen Vereine ein Schreiben der GEZ mit Hinweis auf die Rundfunkbeitragspflicht.
Das Schreiben informiert zwar darüber, dass nur die Vereine beitragspflichtig sind, die eine Betriebsstätte / Geschäftsstelle haben, zugehörige Gästezimmer oder ein Kraftfahrzeug. Auf dem beiliegenden Antwortschreiben ist jedoch – im Gegensatz zu früheren Schreiben – keine Option vorhanden, mit der man aus den genannten Gründen eine Fehlmeldung abgeben kann.
Unsere Empfehlung, nach Rücksprache mit der Rechtsabteilung des LSB:
Grundsätzlich gilt: wenn der Verein gemeinnützig ist, er nur auf ehrenamtlicher Basis tätig ist (Ehrenamts- und Übungsleiterpauschalen sind möglich), keine Angestellten hat (auch keine Minijobber), so muss er seine Betriebstätte nicht anmelden. Das heißt, der Verein zahlt keinen Rundfunkbeitrag.
Der Verein schreibt formlos an die GEZ zurück:
„Das Antragsformular zur Anmeldung an die GEZ ist nicht zutreffend. Unser Verein ist ein gemeinnütziger Sportverein, der auf rein ehrenamtlicher Basis tätig ist, keine Angestellten hat (auch keine geringfügig Beschäftigten), kein Fahrzeug besitzt und der Vorstand führt die Vereinsgeschäfte in der Wohnung des XYZ (Name des Vorsitzenden eintragen).
Den Antrag selbst dann nicht ausfüllen.