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Kreiseigene Sportanlagen für Kinder- & Jugendtraining wieder freigegeben

Die kreiseigenen Turnhallen und Freisportflächen sind entsprechend der geänderten Verordnung für den Trainingsbetrieb des organisierten Sportbetriebs von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wieder freigegeben.

 

Natürlich sind weiterhin Hygienekonzepte nötig, hierfür sind auch weiterhin die Vereine selbst zuständig. Die Konzepte sollten überprüft  ggf. angepasst werden. Da es bei den aktuellen Verordnungen vor allem auch um Kontaktminimierung geht, sollte hierauf weiterhin besonderer Wert gelegt werden (betrifft z.B. Eltern / Großeltern, welche die Kinder zum Training bringen).

 

 

 

 

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