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„Lockdown-light“ ab 2. November mit erheblichen Auswirkungen im Thüringer Sport

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Sportbetrieb weitgehend geschlossen, Ausnahmen für Individual-, Leistungs- sowie Profi- und Schulsport

 

 

 

Mit dem Inkrafttreten der Thüringer Verordnung über Sondermaßnahmen zur Eindämmung der SARS-Cov2-Pandemie ist der gesamte Vereinssport im Amateurbereich ab Montag bis voraussichtlich zum 30. November weitgehend einzustellen. Auch wenn es schwer fällt, sind jetzt erneut Teamgeist, Solidarität und Geduld in der Thüringer Sportfamilie gefragt, um durch Kontaktreduzierung einen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie und schnellstmöglich eine Rückkehr des organisierten Sports in den regulären Trainings- und Wettkampfbetrieb zu ermöglichen. Immerhin müssen Sportanlagen nicht grundsätzlich geschlossen werden und Sport ist in begrenztem Umfang auch weiterhin möglich – zumindest ein kleiner Lichtblick, den der Landessportbund Thüringen (LSB) gemeinsam mit dem Sportministerium erreichen könnte. 

 

Individualsport erlaubt

Die Verordnung regelt in § 6 Absatz 3, dass private und öffentliche Sportanlagen für den Individualsport ohne Körperkontakt weiterhin genutzt werden können. Explizit genannt werden einige Sportarten. Allerdings ist die Aufzählung nicht abschließend, so dass auch andere Sportarten wie Kegeln, Gewichtheben, Yoga, Tischtennis oder Tanzen dazu zählen dürften, sofern man sie „allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts“ ausübt. Wir werden uns um Abstimmung mit dem Sportministerium bemühen, um möglichst viel Klarheit zu schaffen, wo genau die Grenzen des Zulässigen liegen.

 

Trainings- und Wettkampfbetrieb für Leistungssportler und Profivereine

Der LSB stand gemeinsam mit dem Olympiastützpunkt im Vorfeld des Erlasses im Austausch mit dem Sportministerium, um während des Lockdowns Leistungssport weiter zu ermöglichen. Eine Pause von vier Wochen würde bedeuten, dass die Sportler im Grunde wieder bei Null anfangen müssten. Nach den Regelungen der Verordnung steht nun fest, dass Leistungssportler mit Kaderstatus weiterhin trainieren und Wettkämpfe ohne Zuschauer bestreiten können. Für Schüler der Sportgymnasien laufen sowohl der Unterricht als auch das Training weiter. Vorzulegen sind weiterhin entsprechende Hygienekonzepte. Diese Regelung gilt auch für Vereine im Profisport mit Spielbetrieb der 1. bis 3. Liga. 

 

Schul- und Schwimmunterricht erlaubt 

Um die Auswirkungen der erneuten Zwangspause  im Sport auf die Bewegung und Gesundheit von Kindern möglichst gering zu halten, hatte sich der LSB gegenüber dem Sportminister Helmut Holter für Ausnahmen für Kinder bis 12 Jahre eingesetzt, wie sie in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin realisiert wurden. Da sich diese Forderung für den Vereinssport leider nicht in der Verordnung wiederfindet, begrüßt der LSB umso mehr, dass der Schulsport weiterhin geöffnet bleibt. An dieser Stelle appelliert der LSB nun an die Kommunen, Landkreise und Städte ihre Sportstätten und auch Schwimmhallen für den so wichtigen Schulsport offen zu halten und an die Schulen, den Schulsport auch tatsächlich zu realisieren.

 

Komplexe Verordnungssituation

Mit dem Inkrafttreten der Thüringer Verordnung über Sondermaßnahmen zur Eindämmung der SARS-Cov2-Pandemie wird die Rechtslage leider noch unübersichtlicher, da auch weiterhin die Zweiten Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung sowie die ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO parallel weiter gelten. Hinzu kommen noch regionale Allgemeinverfügungen der Landkreise und kreisfreien Städte, die ebenfalls zu beachten sind. Die Landesverordnungen regeln dabei den Rahmen in dem sich die Allgemeinverfügungen vor Ort bewegen dürfen, wobei die engeren Vorschriften vorgehen. Der LSB wird in Abstimmung mit den Kreis- und Stadtsportbünden offene Fragen schnellstmöglich klären.

 

Hoffnung auf baldige Lockerung

Der Landessportbund Thüringen weiß, welchen erheblichen Einschnitt diese erneute Zwangspause für die Thüringer Vereine bedeutet. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb ist die Grundlage für die Gewinnung und Bindung der Vereinsmitglieder in allen Altersbereichen. „Wir werden unsere Vereine und Sportfachverbände daher weiterhin bestmöglich unterstützen und gegenüber der Politik nachdrücklich auf die organisatorischen und finanziellen Belastungen seit Beginn der Corona-Pandemie hinweisen, um die Folgen zu mildern und um weitergehende Unterstützung zu erreichen.“, erklärt LSB-Hauptgeschäftsführer Thomas Zirkel gegenüber den Mitgliedsorganisationen. Zugleich dankt er den Thüringer Vereinen, Verbänden und allen Sportlern „für Ihr bisheriges verantwortungsbewusstes Agieren“ und hofft „das durch die beschlossenen Maßnahmen ein schneller Rückgang der Fallzahlen möglich wird und wir hoffentlich schon im Dezember zumindest wieder in den im Herbst erreichten Modus zurückkehren können. ​

 

 

 

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