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November-Newsletter des LSB

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Gesammelte Informationen zu aktuellen Corona-Regeln, Bestandserhebung, GEMA & mehr.

 

 

Teil-Lockdown verlängert: Sorgen der Vereine vergrößern sich

Der Beschluss von Bund und Ländern zur Verlängerung der Infektionsschutz-Maßnahmen bis zum 20. Dezember war aufgrund der aktuellen Corona-Lage keine Überraschung, dennoch schmerzen die andauernden Einschränkungen und die damit einhergehende verlängerte Zwangspause sehr. Nach aktuellem Stand werden die bisherigen Thüringer Regelungen aus dem November weiterhin unverändert gelten.

Es ist eine Gratwanderung. Die Absenkung der Infektionszahlen und der Gesundheitsschutz der Mitglieder und der Bevölkerung steht absolut im Vordergrund. Gemeinsames Ziel ist ein deutliches Drücken der Zahlen ohne ein ständiges Wechselspiel von Beschränkung und Lockerung zu fahren. Dennoch sind vor allem wieder die Breitensportvereine in aller Härte durch den Lockdown betroffen. Gerade für Kinder und Jugendliche sollte der Sport schnellstmöglich in der jetzigen schwierigen Situation, ein wichtiger Halt sowie Beitrag zu ihrer Gesundheitsförderung sein. Es steht zu befürchten, dass die gesundheitlichen Konsequenzen der wochenlangen Inaktivität der Bevölkerung derzeit noch gar nicht absehbar sind, ebenso wird der Nachwuchsleistungssport die Auswirkungen erst zeitversetzt spüren. Nun gilt es erneut für die Thüringer Sportfamilie diese schwierige Zeit durchzustehen und gemeinsam an die Mitglieder zu appellieren weiterhin ihren Verein zu unterstützen, um mit Zusammenhalt und Solidarität deren Existenz abzusichern.

 

November-Hilfe: Anträge für Sportvereine ab sofort

Zumindest ein kleiner Hoffnungsschimmer könnte es für die wirtschaftlich tätigen Sportvereine sein, dass ab sofort die sogenannte Novemberhilfe zu beantragen ist und darüber bestimmte Umsatzeinbußen ausgeglichen werden können. Beispiele sind der Betrieb von Fitnessstudios oder Umsatzeinbußen im ärztlich verordneten Rehabilitationssport. Wichtig ist auch die Berücksichtigung von Übungsleitern und Trainern, die häufig als Soloselbstständige tätig sind, und ihren Beruf – zumindest temporär – nicht ausüben dürfen. Erstattet werden bis zu 75 Prozent der Umsätze aus dem Vorjahresmonat November. Im ersten Schritt sollen Abschläge in Höhe von bis zu 50 Prozent der beantragten Novemberhilfe kurzfristig noch im November ausgeschüttet werden. Weiterhin läuft noch die Beantragung der Überbrückungshilfe II. Beide Programme müssen zwingend durch Steuerberater beantragt werden.

 

Mitgliederbestandserhebung 2021 steht an der Startlinie

Wie viele Mitglieder vereint die Thüringer Sportfamilie im Jahr 2021? Die Antwort bringt die Bestandserhebung, die vom 1. Dezember 2020 bis zum 31. Januar 2021 läuft. Dabei gilt es neue Kriterien zu beachten. Mit der Auflösung der Rubrik „Allgemeiner Sport/ Sonstige“ setzt der LSB die bundeseinheitlichen Regelungen zur Zuordnung zu Sportfachverbänden um. Mitglieder, die an sportartübergreifenden oder sportartungebundenen Angeboten teilnehmen, sind dem Sportfachverband zu melden dessen Sportart schwerpunktmäßig betrieben wird, zu dem sich die Mitglieder zugehörig fühlen oder in dem sie früher aktiv waren oder in der Sportart, in der sie Abteilungsmitglied sind. Neu ist zudem, dass bei der Beantragung der Vereinsförderung der entsprechende Verwendungsnachweis nun auch online zu bearbeiten ist. Nur so kann der Antragsvorgang fortgesetzt werden. Anschließend den Antrag ausdrucken und unterschrieben im Original an den Kreis-/Stadtsportbund versenden.

 

Corona-Sonderregelungen zum Vereinsrecht verlängert

Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht gilt auch für das Jahr 2021. Die Sonderregelungen für Vereine (Artikel 2 §5) betreffen etwa die Verlängerung der Amtszeit des Vorstandes, die Durchführung virtueller Mitgliederversammlungen und die Beschlussfassung im Umlaufverfahren. Dies bedeutet, dass der Vorstand im Amt verbleiben kann, auch wenn die Amtszeit abgelaufen ist. Satzungen regeln häufig, dass die Amtszeit bis zur Neuwahl fortbesteht. Aber auch ohne diese Satzungsregelung kann der Vorstand im Amt bleiben. Sollen Mitgliederversammlungen stattfinden und sind diese als Präsenzveranstaltungen nicht möglich, kann eine virtuelle Mitgliederversammlung durchgeführt werden, auch wenn die Satzung dazu keine Regelung enthält. Muss oder will der Verein Beschlüsse fassen, so sind diese auch im schriftlichen Umlaufverfahren in erleichterter Form möglich, wenn sich mindestens die Hälfte der Mitglieder an der schriftlichen Beschlussfassung beteiligt. All diese Sonderregelungen gelten nun auch in 2021, auch ohne eine entsprechende Satzungsbestimmung.  

 

Videokonferenzen kostenfrei durchführen – LSB stellt Software zur Verfügung

Abstand halten, Kontakte beschränken und dennoch den Sportbetrieb oder Versammlungen im Verein organisieren? Die digitalen Medien machen es möglich. Um Sportvereine zu unterstützen, stellt der LSB Thüringen im Zuge der COVID-19-Krise ein Videokonferenzsystem kostenlos zur Verfügung – etwa für Mitgliederversammlungen, Vorstandssitzungen oder Online-Sportkurse. Das Tool „BigBlueButton“ ist eine Software auf Open-Source-Basis und ist zusätzlich zu den Videokonferenz-Funktionalitäten für E-Learning-Szenarien oder Präsentationen geeignet. Die Anmeldung einer Konferenz läuft online.

 

GEMA – Virtuelle Trainingsangebote weiterhin gebührenfrei

Die GEMA hat erneut mitgeteilt, dass für den Zeitraum ohne Sportbetrieb virtuelle Trainingsangebote der Vereine über die Social-Media-Plattformen gebührenfrei sind. Gebührenfrei sind auch die Trainingsangebote, wenn sie auf der vereinseigenen Homepage via Internet angeboten werden. Werden die Sportstätten wieder geöffnet, so sind die virtuellen Trainingsangebote nur noch gebührenfrei, wenn sie über die Social-Media-Plattformen angeboten werden, für Angebote auf den Homepages sind dann separate Lizenzierungen über die GEMA erforderlich. Haben Vereine Monats-, Quartals- oder Jahresverträge mit der GEMA für Kurse bzw. wiederkehrende Sportangebote mit Musik abgeschlossen, so ruhen diese Verträge für die Dauer der behördlich angeordneten Schließung der Sportstätte.

 

Thüringer Sportkalender 2021 als Weihnachtsgeschenk

Doppelte Freude: Verschenken Sie mit dem Thüringer Sportkalender 2021 tolle Sportmotive und unterstützen Sie zugleich den Nachwuchs. Gerade in diesem Jahr wurde den ehren- und hauptamtlichen Sportfunktionären viel abverlangt, aufwendige zusätzliche Aufgaben standen an. Umso schöner ist es – gerade zum Jahresende – DANKE zu sagen. Der Thüringer Sportkalender 2021 ist dafür ein passendes Geschenk. Abgebildet sind die erfolgreichsten Thüringer Sportler und Mannschaften des Jahres seit Bestehen der Thüringer Sportlerwahl im Jahr 1991. Der Kalender kostet 13 Euro (zzgl. Versandkosten) und kann bei der Stiftung Thüringer Sporthilfe bestellt werden (Telefon 0361/34054-50 oder online). Der Erlös kommt der Nachwuchsförderung der Stiftung zugute.

 

Freiwillige Unfallversicherung (Ehrenamtsversicherung): Beitragserhöhung

Der Beitrag für die zur freiwilligen Unfallversicherung angemeldeten Ämter steigt zum 1. Januar 2021 von 3,50 Euro auf 4,70 Euro pro Amt. Die VBG begründet die Beitragsanpassung mit einer Häufung schwerer Unfälle und dem damit verbundenen erheblichen Anstieg der Ausgaben für die Heilbehandlung. Die Beiträge werden im Wege der nachträglichen Bedarfsdeckung erhoben. Das heißt, die Beiträge für das Jahr 2021 werden erst in 2022 fällig. Die Beiträge zieht der LSB Thüringen von jenen Vereinen ein, die Ehrenamtsträger zur freiwilligen Unfallversicherung angemeldet haben. Sollte ein Verein Veränderungen in seiner Anmeldung wünschen, eine Reduzierung oder auch Erweiterung seiner Ämter oder auch die Ehrenamtsversicherung kündigen wollen, so bittet der LSB um Mitteilung.

 

Übungsleiter gesucht

2021 startet das Projekt „Bewegung und Begegnung im Quartier“ in den Modellstandorten Artern und Apolda. Ziel ist die Schaffung von Bewegungsangeboten und Kursen für ältere Menschen. Der Landessportbund Thüringen ist Kooperationspartner und sucht jetzt Übungsleiter*innen. Lust auf neue Formate wie Teppichcurling, das Alltags-Trainings-Programm oder „Sport im Park“? Weiterbildungsseminare und eine Aufwandsentschädigung sind inklusive. Bitte melden! 

 

Absage „Dankeschön Ehrenamt“ 2020

Das Ehrenamt im Sport blickt auf ein schwieriges Jahr zurück, es galt noch mehr Verantwortung zu tragen und noch mehr Auflagen zu beachten. Doch leider kann auch die Veranstaltung „Dankeschön Ehrenamt“ pandemiebedingt nicht stattfinden. Dabei wollten LSB und Sportministerium diese traditionelle Form der Anerkennung erneut nutzen, um den vorgeschlagenen besonders aktiven Ehrenamtlichen im Sport eine Wertschätzung ihrer geleisteten Arbeit zu geben. Im nächsten Jahr ist die Veranstaltung am 6. Dezember geplant.

Doch auch ohne Veranstaltung bedankt sich der Landessportbund Thüringen ganz herzlich bei jedem Einzelnen, der sich mit viel Aufwand und Leidenschaft im Sportverein oder Verband engagiert hat!

 

Juniorcamp beim Rennsteig-Junior-Cross: Teilnehmer gesucht

Die Thüringer Sportjugend lädt im Mai 2021 zum Internationalen Jugendcamp ein. Im Mittelpunkt steht neben dem gegenseitigem Kennenlernen und gemeinsamen Ausflügen in der Umgebung die Teilnahme am 28. Rennsteig-Junior-Cross. Gesucht werden zwei Thüringer Vereine mit jeweils vier Jugendlichen zwischen 12 und 15 Jahren und einer*m Betreuer*in. An der Begegnung nehmen neben euch noch acht Jugendliche mit ihren Betreuer*innen aus Polen teil.

 

 

 

 

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