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Transparenzregister: bis 31.12. Antrag auf Gebührenbefreiung stellen

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Gemeinnützige Vereine unterliegen im Zuge der Novellierung des Geldwäschegesetztes einer Meldepflicht in das Transparenzregister beim Bundesanzeiger Verlag.

 

 

Der DOSB hatte sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass Sportvereine von den Gebühren für die Eintragung auf Antrag befreit sind. Die Empfehlung lautete zunächst, dass sich Vereine nicht proaktiv beim Bundesanzeiger melden, sondern abwarten, ob überhaupt ein Gebührenbescheid zugeht.

 

Da der Verlag nun  kaum oder gar keine Bescheide versendet und offenbar abwartet, um die recht niedrigen Gebühren für 2020-2022 kompakt zusammen zu erheben (pro Jahr 4,80 Euro), ist es doch notwendig, den Befreiungsantrag noch bis zum 31. Dezember 2020 zu stellen, da eine spätere Antragstellung nicht rückwirkend gelten würde.

 

Zur Fristwahrung ist eine formlose E-Mail an gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de ausreichend.

 

Der Verein erhält dann eine Eingangsbestätigung und wird ggf. um Einreichung fehlender Unterlagen aufgefordert. Dies sind neben dem Antrag (am besten auf einem eingescannten Briefbogen des Vereins) ein aktueller Freistellungsbescheid sowie ein „Nachweis über die Berechtigung, den Antrag für den Verein zu stellen“ (Auszug aus dem Vereinsregister).

 

 

 

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