Verbot des Trainingsbetriebs im organisierten Nachwuchssport
Mit der neuen Allgemeinverfügung vom 09.12.2020 ist leider auch der Nachwuchssport in den Vereinen wieder untersagt.
Weitere Regelungen (Quelle: OTZ):
- Aufenthalt im öffentlichen Raum nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts
- Verlassen der Wohnung zwischen 22 und 6 Uhr ist nur noch mit triftigem Grund wie zur Berufsausübung oder bei medizinische Notwendigkeit erlaubt
- Untersagung von Messen, Ausstellungen, Wochen- und Spezialmärkten in geschlossenen Räumen sowie generelle Untersagung von Weihnachts- und Adventsmärkten
- Ganztägiges Verbot von Alkoholverkauf und -ausschank außerhalb von Geschäften sowie ganztägiges Verbot von Alkoholkonsum in öffentlichen Bereichen wie Fußgängerzonen, Parkanlagen und Parkplätzen
- Weitgehende Schließung von Bibliotheken, Weiterbildungsstätten und Musikschulen
- Schließung von Jugendclubs und Angeboten der offenen Jugendarbeit
- Verbot des Trainingsbetriebs im organisierten Nachwuchssport
- Generelles Besuchsverbot für Krankenhäuser (Ausnahme: Rechtsbeistände, Seelsorge oder zur Sterbebegleitung durch engste Familienangehörige)
- Besuchsbeschränkung in Behinderten- und Pflegeeinrichtungen auf maximal einen registrierten Besucher pro Tag
- Erweiterung der Maskenpflicht auf alle medizinischen und therapeutischen Einrichtungen, beim Mitnehmen und Liefern von Speisen sowie auf belebten Straßen und Plätzen (einschließlich Demonstrationen)
- Betriebe sind aufgefordert, ein Wechselmodell anzuordnen, damit sich immer dieselben Gruppen jeweils am Arbeitsplatz oder in der Heimarbeit befinden