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Verlängerte Meldefrist für Kita-Schule-Sportverein

Sportvereine haben die Möglichkeit, die Förderung für die Durchführung von Kooperationen während des gesamten 1. Schulhalbjahres 2020/2021 zu beantragen. Die Berücksichtigung von Anträgen endet am 07.02.2021.

 

 

 

Kooperationen Kindergarten – Sportverein und Schule-Verein

Um Kinder im Vorschul- und Schulalter zu lebenslangem Bewegen, Sport und Sporttreiben hinzuführen, unterstützen der LSB und das TMBJS im Rahmen des Projektes „Kooperation Kindergarten-Schule-Verein“ die Zusammenarbeit von Bildungseinrichtungen und Sportvereinen. Bezuschusst werden Bewegungs- und Sportangebote, die im laufenden Schuljahr von Kindergarten, Schule und Verein gemeinsam durchgeführt werden. Grundlage ist eine jährliche Ausschreibung, in der die Kriterien festgelegt sind.

 

Ziel ist es, die Kinder und Jugendlichen in ihrer motorischen, kognitiven und sozial-emotionalen Entwicklung und in ihrer Persönlichkeit zu fördern sowie Spaß an Bewegung zu vermitteln. Sportvereine erreichen dabei potentielle Mitglieder und können sich darüber hinaus als Qualitätsanbieter bei Eltern und Schulen präsentieren. Weiter können der Kindergarten oder die Schule die Bildungsangebote um ein sportliches Angebot ergänzen.

 

Sonderregelungen in Zeiten der Corona-Krise

Gerade Kinder und Jugendliche haben in besonderem Maße unter den Folgen der Corona Pandemie zu leiden. Da Kindergärten und Schulen zurzeit nicht von Externen besucht werden dürfen, fehlen ihnen über Wochen regelmäßige Bewegungsangebote und die Möglichkeit zur Kommunikation und zum Austausch mit Gleichaltrigen. Auch die über 1.900 Kooperationsprojekte von Kindergärten und Schulen und Vereinen müssen derzeitig ruhen.

Daher ist der Landessportbund Thüringen gemeinsam mit dem TMBJS gerade in diesen Krisenzeiten bemüht, seine Mitgliedsvereine bei der Zusammenarbeit in besonderem Maße zu unterstützen und hat folgende Sonderregelungen im Rahmen des Projekts „Kindergarten, Schule + Verein“ für das Schuljahr 2020/2021 beschlossen:

 

Aufhebung der Meldefrist 15. Dezember 2020

Die Meldefrist zur Beantragung von Förderungen im Rahmen des Projektes wird einmalig ausgesetzt. Ihr Sportverein hat die Möglichkeit, die Förderung für die Durchführung von Kooperationen während des gesamten 1. Schulhalbjahres 2020/2021 zu beantragen. Die Berücksichtigung von Anträgen endet am 07.02.2021. Bitte reichen Sie die Anträge bis dahin beim zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund ein.

 

 Weitere Infos zum Projekt hier: bitte klicken

 

 

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