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Zuwendungsverträge für Kooperationen mit Kitas & Schulen an Sportvereine versendet

 

Durch den LSB Thüringen und das Bildungsministerium erhalten Sportvereine eine finanzielle Förderung für Kooperationen mit Kindergärten und Schulen.

 

Aktuell wurden in Thüringen insgesamt 660 Verträge mit Kindergärten und 1.073 Kooperationen mit Schulen abgeschlossen. 21.000 Kinder und Jugendliche in Thüringen können somit ein zusätzliches Sport- und Bewegungsangebot nutzen.

 

Durch die gemeinsame anteilige Förderung seitens des TMBJS mit 155.000 Euro und des LSB Thüringen mit 105.000 Euro können in diesem Jahr wieder 260.000 € insgesamt an die Sportvereine als Zuwendung vergeben werden.

 

In Umsetzung der Kooperationen „Kindergarten-Sportverein“ und „Schule-Sportverein“ 2019/2020″ haben insgesamt 500 Sportvereine aus Thüringen im Zeitraum 20.05.- 27.05.2020 ihre Zuwendungsverträge, Verwendungsnachweise und die Allgemeinen Vertragsbedingungen für abgeschlossene Kooperationsmaßnahmen vom LSB Thüringen per Post erhalten – darunter auch die betreffenden vereine im SOK.

 

Alle Sportvereine senden ihre Zuwendungsverträge (bitte im Original und mit den Unterschriften entsprechend § 26 STGB) bis zum 19. Juni 2020 an den jeweiligen Kreissportbund.

 

Der LSB wird dann, nach Prüfung der Förderfähigkeit der Sportvereine, vom 06. bis 16.07.2020 alle Zuwendungen an die Sportvereine überweisen.

 

 

 

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