Corona-„Soforthilfeprogramm gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen“ – Anträge ab sofort möglich
Der Freistaat Thüringen stellt Finanzhilfen zur Bewältigung oder Minderung von finanziellen Notlagen infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie 2020, welche daraus resultieren, dass die fortlaufenden Einnahmen (dazu gehören auch Beiträge, Fördermittel u.ä.) nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den nächsten drei Monaten zu decken.