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Vor Eröffnung der Sport- und Vereinsstätten Instandhaltung der Trinkwasseranlagen beachten!

Sportstätten sowie Vereinsheime waren lange Zeit geschlossen oder sind es noch immer – trotzdem müssen diese gepflegt werden. Wichtig sind vor allem die Trinkwasseranlagen, da bei Nichtnutzung eine Verkeimung mit Legionellen droht. Bleiben die Wasserleitungen längere Zeit unbenutzt erhöht sich die Gefahr einer Ansammlung der Keime stark. Regelmäßiger Wasseraustausch in den Leitungen ist in dieser Zeit besonders wichtig!

 

Um der Vermehrung von Legionellen vorzubeugen, sollten während der Betriebsunterbrechung folgende Dinge beachtet werden:

 

  • Der bestimmungsgemäße Betrieb der Trinkwasseranlagen ist auch bei Nichtnutzung der Sportstätte zu simulieren
  • Mindestens alle 72 Stunden sollte der Wasserhahn solange laufen, bis eine Temperaturkonstanz des Wassers festzustellen ist, um das in den Leitungen befindliche Trinkwasser einmal auszutauschen
  • Bei Nichtnutzung von mehr als drei Tagen sind vor Inbetriebnahme die technischen und hygienischen Zustände zu prüfen
  • Sollte bereits zu Beginn der Schließung klar sein, dass die Trinkwasseranlage mehr als 72 Stunden nicht genutzt wird ist es ratsam die Absperreinrichtung zu schließen. Soll weiterhin Wasser fließen, kann es helfen, die Warmwasserleitung abzustellen
  • Wird die Warmwasserleitung abgestellt, muss diese SOFORT kalt durchgespült werden um zu verhindern, dass eine für die Legionellen „angenehme“ Temperatur geschaffen wird. Um einen Wasseraustausch sicher zu stellen ist es ratsam, die Zirkulationspumpe NICHT abzustellen
  • Sollte die Trinkwasseranlage mehr als vier Wochen nicht genutzt werden, sollte sie komplett abgesperrt und auch die Zirkulationspumpe abgestellt werden

 

Wenn der Sportbetrieb wieder regelmäßig aufgenommen wird, sind zuvor folgende Maßnahmen durchzuführen:

  • Nach maximal sieben Tagen ohne Nutzung – alle Entnahmestellen sollten einmal ordentlich durchgespült werden, hierzu reicht es die einzelnen Wasserhähne möglichst zeitgleich aufzudrehen und das Wasser für mindestens fünf Minuten laufen zu lassen.
  • Nach maximal vier Wochen ohne Nutzung – notwendig einen vollständigen Wasseraustausch in allen Entnahmestellen durchzuführen, dies erfolgt durch Spülung mit Wasser. Alle wichtigen Vorgaben dazu sind im Arbeitsblatt 557 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches nachzulesen.
  • Nach mehr als einem Monat ohne Nutzung – bei Wieder-Inbetriebnahme müssen in Kalt- und Warmwasserleitungen mikrobiologische Untersuchungen auf Legionellen und die allgemeinen Keimzahlen durchgeführt werden. Diese Untersuchungen führen nur zugelassene Institute durch.
  • Wird die Sportstätte mehr als ein halbes Jahr nicht genutzt, sollten die Leitungen der Trinkwasseranlage durch das örtliche Wasserversorgungsunternehmen getrennt werden. Bei Wiederinbetriebnahme sollte dann gemäß DIN EN 806-4 vorgegangen werden.

 

Fazit:

Um mögliche Schäden nicht noch zu verschlimmern und bei der nächsten Routine-Untersuchung plötzlich auch noch mit Positiv-Befunden auf Legionellen ein böses Erwachen zu erleben, sollte man auf einen regelmäßigen Wasseraustausch in den Wasserleitungen achten.

 

Quelle und weitere Infos: LSB Hessen

 

 

Sportvereine dürfen eingeschränkt öffnen

Mit der ab 13. Mai 2020 gültigen Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 darf in Thüringen wieder mehr Vereinssport angeboten und getrieben werden – an der frischen Luft sowie in Sportstätten.

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Auswertung Bewegungs-Check für Drittklässler

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Aktuell bereiten wir die Auswertungen des Bewegungs-Checks „Bewegte Kinder = Gesündere Kinder“ vom Landessportbund vor. Sobald alles sortiert und gepackt ist, erhält jede teilnehmende Grunschule ihre Unterlagen. Die Lehrer verteilen dann an jedes Kind eine individuelle Auswertung mit Trainingsempfehlungen und Ernährungstipps.

Ob der geplante „Tag des Sports und der Gesundheitsförderung“ aufgrund der aktuellen Lage stattfinden kann bzw. verschoben wird, ist aktuell noch nicht geklärt.

 

Mehr Infos zum Projekt haben wir hier zusammen gestellt: bitte klicken

 

Zusammen mit den Auswertungen erhalten die Schüler auch den neuen Flyer mit allen Sportangeboten im SOK. Dort finden Familien eine Übersicht aller Sportangebote nach Altersklassen. Den Flyer kann man hier auch als PDF downloaden: bitte klicken

 

 

 

 

 

 

 

Übersicht über alle Kinder- und Jugendsportangebote

Ein neuer Flyer listet alle Sportangebote im Saale-Orla-Kreis nach Altersgruppen auf. Hier finden Familien ein guten Überblick über das vielfältige Vereinsleben und die dazugehörigen Ansprechpartner. Der Flyer steht als PDF-Download zur Verfügung und kann auch in der Geschäftsstelle des KSB in Pößneck abgeholt werden.

 

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9.500 Euro für Kooperationen Kiga-Schule-Sportverein

 

Mehr als 60 Kooperationen zwischen Kindergärten und Sportvereinen bzw. Schulen und Sportvereinen gibt es im Saale-Orla-Kreis. Hier bieten die kooperierenden Vereine regelmäßig Sportangebote an. Der Landessportbund Thüringen fördert diese Kooperationen.

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Corona-„Soforthilfeprogramm gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen“ – Anträge ab sofort möglich

Der Freistaat Thüringen stellt Finanzhilfen zur Bewältigung oder Minderung von finanziellen Notlagen infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie 2020, welche daraus resultieren, dass die fortlaufenden Einnahmen (dazu gehören auch Beiträge, Fördermittel u.ä.) nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den nächsten drei Monaten zu decken.

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