
Natürlich sind sich die Veranstalter der aktuellen Lage bewusst, möchten aber dennoch Zuversicht verbreiten und auch die Sportler anspornen, gezielt für das Sportjahr 2021 zu trainieren.
Einige Vereine sind an uns mit dem Hinweis heran getreten, dass in dem aktuellen Schreiben der GEZ keine Option zur Fehlmeldung vorhanden ist.

Mit der neuen Allgemeinverfügung vom 09.12.2020 ist leider auch der Nachwuchssport in den Vereinen wieder untersagt.

Gemeinnützige Vereine unterliegen im Zuge der Novellierung des Geldwäschegesetztes einer Meldepflicht in das Transparenzregister beim Bundesanzeiger Verlag.

Gesammelte Informationen zu aktuellen Corona-Regeln, Bestandserhebung, GEMA & mehr.

Der Landessportbund hat ein neues Portal für alle Aus- und Weiterbildungen freigeschaltet.

Sportvereine haben die Möglichkeit, die Förderung für die Durchführung von Kooperationen während des gesamten 1. Schulhalbjahres 2020/2021 zu beantragen. Die Berücksichtigung von Anträgen endet am 07.02.2021.

Die Termine für alle Bildungs- und Erholungsmaßnahmen für 2021 stehen fest.
Der Saale-Orla-Kreissportbund e.V. schreibt eine befristete Stelle (40h) als Vereinsberater*in aus (Elternzeitvertretung).
Auch der Kreissportbund trägt den aktuellen Corona-Regelungen Rechnung und schließt die Geschäftsstelle bis auf Weiteres für den Besucherverkehr.
Die kreiseigenen Turnhallen und Freisportflächen sind entsprechend der geänderten Verordnung für den Trainingsbetrieb des organisierten Sportbetriebs von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wieder freigegeben.