Corona-Überbrückungshilfe III: Sportvereine antragsberechtigt
Gemeinnützige Organisationen sind grundsätzlich anspruchsberechtigt.
Gemeinnützige Organisationen sind grundsätzlich anspruchsberechtigt.
Die kreiseigenen Sportfreiflächen sind nach den Vorgaben des Landes Thüringen freigegeben. Einiges gibt es aber zu beachten.
Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat in Absprache mit dem Thüringer Gesundheitsministerium einen ersten Öffnungsschriitt für den Kinder- und Jugendsport im Freistaat vorgenommen.
Der Trikot-Tag 2021 – ein großer Erfolg für den Vereinssport im Saale-Orla-Kreis.
Im Rahmen der Sportförderung durch den Saale-Orla-Kreis können noch bis 30.04. Anträge zur Förderung langlebiger Sportgeräte eingereicht werden.
Die Resonanz auf den Trikot-Tag der Sportvereine war und ist unfassbar groß. Wir möchten uns schon jetzt bei allen Sportvereinen und Teilnehmern bedanken!!! Das ist ein ganzes starkes Zeichen für den Vereinssport im Saale-Orla-Kreis.
Die Geschäftsstelle ist aufgrund von Urlaub vom 29.03. bis 05.04.2021 nicht besetzt.
Es gibt einen zweiten Projektaufruf 2021 für das Landesprogramm Solidarisches Zusammenleben (LSZ, ehem. Familie 1/99).
Am 13. April ist „Trikot-Tag“ der Sportvereine im SOK.
Die Thüringer Ehrenamtsstiftung legt den „Sonderfonds für Vereine in Not“ für eingetragene gemeinnützige Vereine neu auf. Zugleich startet das neue Förderprogramm „Aktiv vor Ort“.